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WELCHE PREMIUMKURSE
BIETEN WIR DIR?
FRISEURMEISTERKURS IN VOLLZEIT (3 MONATE)
FRISEURMEISTERKURS IN TEILZEIT (6 MONATE)
FRISEURMEISTER / IN
-BACHELOR PROFESSIONAL-
VOLLZEITKURS
DAUER: 3 MONATE
- Montag bis Freitag
(+wenige Samstage)
- 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- 600 Unterrichtseinheiten
- Kursdauer: ca. 3 Monate
- Inhalte: alle Teile I-IV
- Prüfungen bei der HWK:
nach Kursende
ODER
TEILZEITKURS
DAUER: 6 MONATE
- Montag, Dienstag &
einige Mittwoche
- 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr
- 600 Unterrichtseinheiten
- Kursdauer: ca. 6 Monate
- Inhalte: alle Teile I-IV
- Prüfungen bei der HWK:
nach jedem Quartal
STARTTERMINE: JANUAR APRIL JULI OKTOBER
MEISTER-BAFÖG (AFBG) - NRW
+ MEISTERBONUS / MEISTERPRÄMIE
Als Schüler unserer Premiumschule erhältst Du maximale Förderung. Dadurch reduziert sich die Kursgebühr um bis zu 95%.
Wir helfen Dir bei der Beantragung aller Förderungen und senden Dir alle benötigten Formulare und weitere Hilfestellungen.
KURSGEBÜHR* VOLLZEIT- ODER TEILZEITKURS 11.990,- €
(inklusive Lehrmaterial 90,- € / nicht förderfähig)
AUFSTIEGS-BAFÖG ZUSCHUSS 50% - 5.950,- € GESCHENKT
KFW DARLEHENSERLASS 50% - 2.975,- € GESCHENKT
(nach Bestehen der Prüfung)
MEISTERPRÄMIE NRW ** - 2.500,- € GESCHENKT
(nach Bestehen der Prüfung)
PREIS: 565,- €*
inklusive aller Förderungen
DU HÄTTEST GERNE MEHR INFORMATIONEN ZU UNSEREN PREMIUMKURSEN?
DANN NUTZE UNSER KONTAKTFORMULAR ODER SENDE UNS EINE WHATSAPP MIT DEINEM NAMEN UND DEINE ANSCHRIFT.
WIR SENDEN DIR DANN UNSER KOSTENFREIES
UND INFORMATIVES INFOMAGAZIN PER POST NACH HAUSE.
*Die Kursgebühr enthält einen Lehrmaterialanteil von 90,- €, welcher nicht über das Meister-BAföG (AFBG) gefördert werden kann (Eigenanteil).
Die restliche Kursgebühr für den Meistervorbereitungskurs über 11.900, - € kann vollumfänglich über das AFBG gefördert werden.
Du bekommst somit also nach Antragsgenehmigung eine Summe von 11.900,- € durch das BAföG-Amt und die KFW-Bank gefördert und auf Dein angegebenes Girokonto überwiesen.
Es gelten stets die Voraussetzungen und Regelungen gemäß dem AFBG des jeweiligen Bundeslandes. Angaben daher ohne Gewähr.
Die Zahlungsfristen der Kursrechnung stehen in keiner Verbindung zum Auszahlungstermin des AFBG. **Als Premiumschüler der Friseurmeisterschule Rhein-Sieg GbR kannst Du zusätzlich zu Deiner AFBG-Förderung (Meister-BAföG) nach Bestehen Deiner Meisterprüfung eine Meisterprämie NRW in Höhe von 2.500,- € erhalten. Es gelten die Förderbedingungen und Kriterien des Landes NRW. Wir beraten Dich gerne und zeigen Dir auf, welchen Bonus / welche Prämie Du nach dem Bestehen Deiner Prüfung mit unserer Hilfe beantragen kannst. Gerne erklären wir Dir alle Zugangsvoraussetzungen. Es handelt sich hierbei um freiwillige Leistungen ohne Rechtsanspruch. Bonus- und Prämienzahlungen der verschiedenen Bundesländer und / oder der Friseurmeisterschule Rhein-Sieg GbR sind nicht kombinierbar.
STAND: 09.04.2024
WEITERE NÜTZLICHE INFORMATIONEN ZUR MEISTERAUSBILDUNG:
Weitere externe Kosten:
Zusätzlich erhebt die Prüfungsstelle ( Prüfungsort: HWK zu Köln )
eine Prüfungsgebühr, welche zu 100% gefördert wird (ca. 1565€).
Zulassung zur Meisterprüfung:
Eine Zulassung zur Ablegung einer Meisterprüfung ist nur möglich, wenn eine Gesellenausbildung (Gesellenbrief) oder ein gleichwertiger Abschluss (im Ausland erworbene Friseurausbildung /Anerkennung durch die örtliche HWK) nachgewiesen werden kann (dies berührt jedoch nicht die verbindliche Kursbuchung eines Anmelders. Grundsätzlich ist jeder Anmelder berechtigt einen Meisterkurs zu absolvieren, auch ohne vorherige Friseurausbildung. Diese Anmelder sind jedoch nicht berechtigt im Anschluss an den Meisterkurs eine staatliche Prüfung abzulegen. Hier dient der Kurs der reinen persönlichen Weiterbildung des Anmelders).
Der Status der Zulassung zur Meisterprüfung im Friseurhandwerk sollte daher vor einer Anmeldung vom Anmelder geprüft werden. Anmelder mit einem deutschen Gesellenbrief müssen hier keine Prüfung vornehmen).
Meisterprüfung:
Insgesamt werden die Prüfungen zeitnah nach Kursende durch
die HWK zu Köln abgenommen (7 halbe Prüfungstage aller Teile I-IV), ohne Gewähr.
Kosten für die praktische Prüfung:
Für die fachpraktische Prüfung benötigen Sie
entsprechend Materialien wie, Puppenköpfe, Lockenwickler,
Haarfarben, Schneidewerkzeuge als auch Friseurzubehör
(ca. 500,- € +-).