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WIE HOCH SIND DIE KOSTEN FÜR DIE WEITERBILDUNG ZUM FRISEURMEISTER UND WIE WERDEN DIESE GEFÖRDERT (NRW)?

BEGINNE JETZT DEINE PREMIUMAUSBILDUNG. ERHALTE JETZT FÖRDERUNGEN VON BIS ZU 95%!

PREIS

für Meisterkurs

(laut Rechnung) inkl. 90,- € Eigenanteil für Lehrmaterialien und Bücher

11.990,- €

STEP 1

Teilerlass des Darlehen 50% durch Beantragung von Meister-BAföG 

Direkt nach Genehmigung Deines BAföG-Antrages bekommst Du einen Erlass auf die Kursgebühren in Höhe von 50% durch das BAföG-Amt. 

-5.950,- € geschenkt

STEP 2

Weiterer Teilerlass 50% nach Bestehen der Meisterprüfung 

Nach bestandener Meisterprüfung & Meisterbriefeinreichung bei der KfW-Bank bekommst Du weitere 50% vom Darlehensbetrag erlassen. 

-2.975,- € geschenkt

STEP 3

Meisterprämie NRW

Nach bestandener Meisterprüfung & Meisterbriefeinreichung erhältst Du 2.500,- € durch das Land NRW geschenkt. Für Schüler aus anderen Bundesländern gelten andere Förderhöhen. Wir beraten Dich gerne.

-2.500,- € geschenkt

Nach Bestehen Deiner Prüfung liegen die Kosten des Meisterkurses bei nur: 

565,- € 

UNTERHALTSZAHLUNGEN (AFBG) FÜR ALLE BUNDESLÄNDER

Die nachfolgende Grafik zeigt auf, welche Unterhaltsleistungen Du monatlich zur Unterstützung erhältst. Diese zusätzliche Unterstützung gilt jedoch NUR für VOLLZEITMAßNAHMEN. Hiermit kannst Du Deine monatlichen Fixkosten, wie Miete, Lebensmittel etc. abdecken.

WELCHE FORTBILDUNGEN WERDEN FINANZIELL GEFÖRDERT?

 

  • Fortbildungen, die einen anerkannten Berufsabschluss voraussetzen

  • auf eine öffentlich-rechtlich geregelt Prüfung vorbereiten

  • mindestens 400 Unterrichtsstunden (in Vollzeit) 200 Unterrichtsstunden  (in Teilzeit)  umfassen

  • in Vollzeitform nicht länger als drei und in Teilzeitform nicht länger als vier Jahre dauern

  • teilweise mediengestützt sind

  • nach den Fortbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft durchgeführt werden.

 

Alle in unserem Hause angebotenen Meistervorbereitungskurse erfüllen die oben genannten Kriterien und sind somit auch alle förderfähig! 

 

Gerne stehen wir Dir bei allen Fragen rund um das Thema "MEISTER-BAFÖG" zur Seite und helfen Dir gerne bei der gesamten Beantragung.

Für

LEDIGE:

MONATLICH BIS ZU

€ 963,00

Für

VERHEIRATETE :

€ 963,00

monatlich + € 235,00

pro Monat 

MONATLICH BIS ZU

€ 1.198,00

Für

VERHEIRATETE 

+ 1 Kind:

€ 963,00

monatlich + € 235,00

pro Kind / pro Monat 

+ € 235,00 für verheiratete Personen

MONATLICH BIS ZU

€ 1.433,00

Für

ALLEINSTEHENDE

+ 1 Kind:

€ 963,00

monatlich + € 235,00 

pro Kind / pro Monat

+ Aufschlag für Kinder-

betreuungskosten

(Kinder bis 14 Jahren)

von monatlich € 150,00

MONATLICH BIS ZU 

€ 1.348,00

NEU!!!

KURSE AB DEM 01.08.2022 ERHALTEN DEN MONATLICHEN UNTERHALT NUN VÖLLIG GRATIS UND MÜSSEN DIESE GELDER NICHT ZURÜCKZAHLEN (NEUE FÖRDERBETRÄGE).

- sollte ein Teilnehmer beispielsweise kostenfrei familienversichert sein, so reduziert sich der Beitrag zum Lebensunterhalt um 122,00 € auf 841,00 €.

- Aufschläge werden je nach Lebenssituation zum Lebensunterhalt hinzuaddiert. 

Beispiel:

Verheiratete + 1 Kind erhalten: 1.433,00 €

(963,00 € + 235,00 € + 235,00 €)

DARLEHENSBEDINGUNGEN

 

Das Darlehen wird von der KfW-Bankengruppe Bonn ausgezahlt und ist während der Maßnahme

und für eine anschließende Karenzzeit (Zeit in der keine Rückzahlung erfolgt) von 2 Jahren zins-und tilgungsfrei.

 

Abschlagzahlungen sind jederzeit möglich. Der Restbetrag muss nach Ablauf der zweijährigen

Karenzzeit in monatlichen Raten von mindestens 128,00 € in längstens 10 Jahren zurückgezahlt werden.

 

NEU!!!

ZUSÄTZLICH ERHALTEN DIE GEFÖRDERTEN BEI EINER UNTERNEHMENSGRÜNDUNG BZW. ÜBERNAHME UND DAUERHAFTER NEUBESCHÄFTIGUNG BEI VEREINFACHTEN ERLASSVORAUSSETZUNGEN BIS ZU 100% ERLASS AUF DIE LEHRGANGS- UND PRÜFUNGSGEBÜHREN DES DANN NOCH ENTFALLENDEN RESTDARLEHENS. SOMIT WÄREN DIE LEHRGANGS- UND PRÜFUNGSGEBÜHREN ZU 100 PROZENT GEFÖRDERT!

Stand: 09.04.2024 - Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsverpflichtung zur Auszahlung. Änderungen der Förderungen sind jederzeit möglich, informiere Dich daher gerne telefonisch bei uns und erfahre, welche Förderung Du erhalten kannst. Die Schule übernimmt keine Garantie für die Auszahlung der Fördermittel. Das Schulungsentgelt ist unabhängig vom Auszahlungstermin des jeweiligen BAföG-Amtes fristgerecht zu entrichten.  

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