
KURZÜBERSICHT / SEITENÜBERSICHT
1.1 MEISTER-BAFÖG ( FÜR ALLE BUNDESLÄNDER )
1.2 MEISTERPRÄMIE ( FÜR SCHÜLER AUS NIEDERSACHSEN )
1.3 WEITERBILDUNGSSTIPENDIUM ( FÜR SCHÜLER MIT BESONDEREN LEISTUNGEN IN DER GESELLENAUSBILDUNG )
1.4 STEUERN SPAREN DURCH WEITERBILDUNG
1.5 ANERKENNUNG EINER IM AUSLAND ERWORBENEN AUSBILDUNG / BERUFSQUALIFIZIERUNG
GERNE INFORMIEREN WIR DICH NACHFOLGEND ÜBER ALLE FÖRDERUNGEN DIE DU MIT UNSERER HILFE GERNE BEANTRAGEN KANNST.
FOLGENDE FÖRDERUNGEN SIND BUNDESWEIT ODER AUCH IN EINZELNEN BUNDESLÄNDERN MÖGLICH...
FULL-SERVICE... WIR HELFEN BEI DER GESAMTEN BEANTRAGUNG ALLER GELDER.
Jetzt Fördermittel & Förderprogramme nutzen und von Zuschüssen und zinsgünstigen Darlehen profitieren.
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Die nachfolgende Grafik zeigt auf, welche Unterhaltsleistungen Du monatlich zur Unterstützung erhältst. Diese zusätzliche Unterstützung gilt jedoch NUR für VOLLZEITMAßNAHMEN. Hiermit kannst Du Deine monatlichen Fixkosten, wie Miete, Lebensmittel etc. abdecken.
1.1 Meister - BAföG (AFBG) FÜR ALLE BUNDESLÄNDER
WELCHE FORTBILDUNGEN WERDEN FINANZIELL GEFÖRDERT?
-
Fortbildungen, die einen anerkannten Berufsabschluss voraussetzen
-
auf eine öffentlich-rechtlich geregelt Prüfung vorbereiten
-
mindestens 400 Unterrichtsstunden (in Vollzeit) 200 Unterrichtsstunden (in Teilzeit) umfassen
-
in Vollzeitform nicht länger als drei und in Teilzeitform nicht länger als vier Jahre dauern
-
teilweise mediengestützt sind
-
nach den Fortbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft durchgeführt werden.
Alle in unserem Hause angebotenen Meistervorbereitungskurse erfüllen die oben genannten Kriterien und sind somit auch alle förderfähig!
Gerne stehen wir Dir bei allen Fragen rund um das Thema "MEISTER-BAFÖG" zur Seite und helfen Dir gerne bei der gesamten Beantragung.
Für
LEDIGE:
€ 885,00
monatlich
NEU!!!
GRATIS wird zu
100 % gefördert und muss nicht zurückgezahlt werden!
Monatl. Unterhalt
GESAMT BIS ZU
€ 885,00
Für
ALLEINSTEHENDE
+ 1 Kind:
€ 885,00
monatlich + € 235,00
pro Kind / pro Monat
+ Aufschlag für Kinder-
betreuungskosten
(Kinder bis 14 Jahren)
von monatlich € 150,00
NEU!!!
GRATIS wird zu 100 % gefördert und muss nicht zurückgezahlt werden!
Monatlicher Unterhalt
GESAMT BIS ZU
€ 1.250,00
Für
VERHEIRATETE :
€ 885,00
monatlich + € 235,00
pro Monat
NEU!!!
GRATIS wird zu 100 % gefördert und muss nicht zurückgezahlt werden!
Monatlicher Unterhalt
GESAMT BIS ZU
€ 1.120,00
Für
VERHEIRATETE
+ 1 Kind:
€ 885,00
monatlich + € 235,00
pro Kind / pro Monat
+ € 235,00 für verheiratete Personen
NEU!!!
GRATIS wird zu 100 % gefördert und muss nicht zurückgezahlt werden!
Monatlicher Unterhalt
GESAMT BIS ZU
€ 1.355,00
Wichtig:
NEU!!!
KURSE AB DEM 06.07.2020 ERHALTEN DEN MONATLICHEN UNTERHALT NUN VÖLLIG GRATIS UND MÜSSEN DIESE GELDER NICHT ZURÜCKZAHLEN.
- sollte ein Teilnehmer beispielsweise kostenfrei familienversichert sein, so reduziert sich der Beitrag zum Lebensunterhalt um 109,00 € auf 776,00 €.
- Aufschläge werden je nach Lebenssituation zum Lebensunterhalt hinzuaddiert.
Beispiel:
Verheiratete + 1 Kind erhalten: 1.355,00 €
( 885,00 € + 235,00 € + 235,00 € )
DARLEHENSBEDINGUNGEN
Das Darlehen wird von der KfW-Bankengruppe
Bonn ausgezahlt und ist während der Maßnahme und für eine anschließende Karenzzeit
(Zeit in der keine Rückzahlung erfolgt)
von 2 Jahren zins-und tilgungsfrei.
Abschlagzahlungen sind jederzeit möglich.
Der Restbetrag muss nach Ablauf der zweijährigen Karenzzeit in monatlichen Raten
von mindestens 128,00 € in längstens 10 Jahren zurückgezahlt werden.
NEU!!!
ZUSÄTZLICH ERHALTEN DIE GEFÖRDERTEN BEI EINER UNTERNEHMENSGRÜNDUNG BZW. ÜBERNAHME UND DAUERHAFTER NEUBESCHÄFTIGUNG BEI VEREINFACHTEN ERLASSVORAUSSETZUNGEN BIS ZU 100% ERLASS AUF DIE LEHRGANGS- UND PRÜFUNGSGEBÜHREN DES DANN NOCH ENTFALLENDEN RESTDARLEHENS. SOMIT WÄREN DIE LEHRGANGS- UND PRÜFUNGSGEBÜHREN ZU 100 PROZENT GEFÖRDERT!
WAS KANN FINANZIELL BEANTRAGT WERDEN?
-
Lehrgangs-und Prüfungsgebühren ( außer Lehr- und
Lernmittel / Material ) bis zu € 15.000,00, 50% als Zuschuss, 50 % als zinsgünstiges Darlehen (für Vollzeit- und Teilzeitmaßnahmen), unabhängig von Einkommen / Vermögen der Erziehungsberechtigten. Prüfungsgebühren werden zu 50% als Darlehen und 50% als Zuschuss gewährt.
-
Kostenübernahme des Meisterstücks bis zu 50%, höchstens bis zu 2.000,00 € , 50% Darlehen & 50% als Zuschuss
-
monatlicher Unterhalt ( NUR bei Vollzeitlehrgängen ) NEU!!! GRATIS wird zu 100 % gefördert und muss nicht zurückgezahlt werden!
Die Höhe der monatlichen Unterhaltszahlungen ist abhängig vom:
-
Einkommen während der Fortbildung
-
Vermögen zum Zeitpunkt der Antragstellung ( z.B. Sparguthaben, Bausparvertrag, Wertpapier etc.)
-
Art der Kranken- und Pflegeversicherung ( familienversichert oder selbst beitragspflichtig / Studententarif )
-
Familienstand und Anzahl der Kinder
-
Bei verheirateten Antragstellern wird das Einkommen des Ehepartners mit berücksichtigt
Dieses Rechenbeispiel zeigt auf, welche Gebühren durch das Bafög-Amt gefördert werden, und in welcher Höhe das Darlehen und der Zuschuss ausfällt:
Kosten für den Meistervorbereitungskurs
Insgesamt werden demnach
6.900,00 € gefördert
(von 6.990,-€ werden also 90,-€ nicht gefördert)
Diese Summe teilt sich nochmals in einen Zuschuss und in einen Darlehensanteil auf.
KURSGEBÜHR 1 (ANZAHLUNG) 400,00 € WIRD ZU 100% GEFÖRDERT!!!
KURSGEBÜHR 2 6.500,00 € WIRD ZU 100 % GEFÖRDERT!!!
GEBÜHR SKRIPTE & BÜCHER 90,00 € WIRD NICHT GEFÖRDERT!!!
Zuschuss zum Kursbeginn von 50%
( Dieser Anteil muss NICHT zurückgezahlt
werden, da dies ein staatlicher Zuschuss ist )
3.450,00 €
geschenkt!!!
Darlehensanteil von 50%
( Dieser Teil wird als
zinsgünstiges Darlehen
über die KfW-Bank gewährt )
3.450,00 €
Darlehen!!!
JETZT INFORMIEREN UND BERUFLICH DURCHSTARTEN... WIR BEGLEITEN DICH AUF DEINEM WEG ZUM FRISEURMEISTER !
NACH BESTANDENER
MEISTERPRÜFUNG
wird ein Anteil von nochmals 50 % erlassen
Dies ergibt eine Endsumme von
1.725,00 € (Darlehen)
+ 90,00 € (Eigenanteil)
=
1.815,00 €
Diese Darlehenssumme für die Meisterausbildung wird nach einer Karenzzeit von 2 Jahren in kleinen Monatsraten (mind. 128,- €) an die KfW-Bank zurückgezahlt.
1.2 FÖRDERUNGEN DER EINZELNEN BUNDESLÄNDER NACH BESTEHEN DES MEISTERS...
(alle Angaben ohne Gewähr. Verweis auf die Internetseiten der einzelnen Förderstellen)

NORDRHEIN-
WESTFALEN
Für alle ehemaligen Schüler, aktuellen Schülern & Interessenten aus NRW
bis zu 7500 € MEISTERGRÜNDUNGSPRMIE sichern !!!
DIE WICHTIGSTEN INFOS IM ÜBERBLICK:
- Prämie in Höhe von bis zu 7.500 Euro (zu 100% als Zuschuss geschenkt)
- Gefördert werden Handwerksmeisterinnen und -meister bei der Gründung einer selbständigen Existenz mit einer einmaligen Prämie für Betriebsneugründungen, Übernahmen oder tätige Beteiligungen
- Bei Neugründungen und tätigen Beteiligungen sowie Übernahmen von Betrieben mit weniger als 2 Beschäftigten muss mindestens ein/e sozialversicherungspflichtige/r Arbeitnehmer/in für insgesamt mindestens 24 Monate (anteilig auch Teilzeitarbeitsplätze) beschäftigt werden. Die Voraussetzung ist für 12 Monate erfüllt, wenn ein Auszubildender beschäftigt wird. Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse werden nicht berücksichtigt.
-Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss in NRW liegen
Weitere Infos zur Beantragung findest Du auf der Internetseite der NRW-BANK.
RHEINLAND-
PFALZ
Für alle ehemaligen Schüler, aktuellen Schülern & Interessenten aus RHEINLAND-PFALZ
bis zu 2500 € AUFSTIEGSBONUS II sichern !!!
DIE WICHTIGSTEN INFOS IM ÜBERBLICK:
- Prämie in Höhe von bis zu 2.500 Euro (zu 100% als Zuschuss geschenkt)
- Gefördert werden Handwerksmeisterinnen und -meister bei der Gründung einer selbständigen Existenz mit einer einmaligen Prämie für Betriebsneugründungen, Übernahmen oder tätige Beteiligungen
-Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss in RHEINLAND-PFALZ liegen
Weitere Infos zur Beantragung findest Du auf den Internetseiten der HANDWERKSKAMMERN RHEINLAND-PFALZ.
BERLIN
Für alle ehemaligen Schüler, aktuellen Schülern & Interessenten aus BERLIN
bis zu 15.000 € MEISTERGRÜNDUNGSPRÄMIE sichern !!!
DIE WICHTIGSTEN INFOS IM ÜBERBLICK:
- Prämie in Höhe von bis zu 15.000 Euro (zu 100% als Zuschuss geschenkt)
- Gefördert werden Handwerksmeisterinnen und -meister bei der Gründung einer selbständigen Existenz mit einer einmaligen Prämie für Betriebsneugründungen, Übernahmen oder tätige Beteiligungen
-Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss in BERLIN liegen
Weitere Infos zur Beantragung findest Du auf den Internetseiten der HANDWERKSKAMMERN BERLIN.
NIEDER-
SACHSEN...
Für alle ehemaligen Schüler, aktuellen Schülern & Interessenten aus Niedersachsen
bis zu 4000 € MEISTERPRÄMIE sichern !!!
DIE WICHTIGSTEN INFOS IM ÜBERBLICK:
- Prämie in Höhe von 4.000 Euro (zu 100% als Zuschuss geschenkt)
- Erfolgreich absolvierte Meisterprüfung im Handwerk seit dem 01.09.2017 bis 31.12.2019 ( Förderphase kann möglicherweise verlängert werden )
- Antragstellung spätestens 16 Monate nach Meisterprüfungszeugnis
-Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss in Niedersachsen liegen
Weitere Infos zur Beantragung findest Du auf der Internetseite der N-BANK.
SACHSEN...
Für alle ehemaligen Schüler, aktuellen Schülern & Interessenten aus Sachsen
bis zu 1000 € MEISTERBONUS sichern !!!
DIE WICHTIGSTEN INFOS IM ÜBERBLICK:
- Bonus in Höhe von 1.000 Euro (zu 100% als Zuschuss geschenkt)
- Gefördert werden Absolventen, die erfolgreich eine Fortbildung als Handwerksmeister abgeschlossen haben.
- Der Abschluss muss nach dem 1. Januar 2016 erfolgt sein.
- Hauptwohnsitz und / oder Beschäftigungsort müssen in Sachsen liegen.
- Erfolgreich absolvierte Meisterprüfung im Handwerk seit dem 01.09.2017 bis 31.12.2019 ( Förderphase kann möglicherweise verlängert werden )
- Antragstellung spätestens 16 Monate nach Meisterprüfungszeugnis
-Hauptwohnsitz oder Ort der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung muss in Niedersachsen liegen
- Absolventen von VolIzeitmaßnahmen müssen nur den Hauptwohnsitz in Sachsen nachweisen
Weitere Infos zur Beantragung findest Du auf der Internetseite der HWK-LEIPZIG.

1.3 WEITERBILDUNGSSTIPENDIEN
Das Stipendien-Programm richtet sich an engagierte Fachkräfte bis 24 Jahre. Voraussetzung sind eine abgeschlossene Berufsausbildung und besondere Leistungen in Ausbildung oder Beruf, etwa ein Abschluss mit der Note 1,9 oder besser. Die Altersgrenze kann sich um bis zu drei Jahre verschieben, falls zum Beispiel Elternzeit oder Freiwilligendienste anzurechnen sind. Neben Arbeitnehmern sind Selbstständige förderfähig. Arbeitslose können das Stipendium erhalten, wenn sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und die zuständige Bundesagentur für Arbeit dies bestätigt.
Was wird gefördert?
Das Stipendium gibt es für fachbezogene berufliche Weiterbildungen, etwa zum Handwerksmeister, Techniker oder Fachwirt. Gefördert werden aber auch fachübergreifende Qualifizierungen wie in unserem Falle die Ausbildung zum Visagisten und Make-up Artist .
Wie wird gefördert?
Stipendiaten erhalten, verteilt auf drei Jahre, bis zu 7.200,00 Euro für beliebig viele förderfähige Weiterbildungen – bei einem Eigenanteil von gerade einmal 10 Prozent. Bezuschusst werden Ausgaben für Kurse, Prüfungen, Arbeitsmittel, Fahrten zum Kursort und für die Unterkunft. Außerdem gibt es einen „IT-Bonus“ von 250 Euro für den Kauf eines Computers.
Wer ist Ansprechpartner?
Wer eine Ausbildung nach Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung absolviert hat, wendet sich an die für ihn zuständige Stelle. Das ist die Institution, die den Ausbildungsvertrag unterzeichnet hat – in der Regel also eine Handwerks- oder Industrie- und Handelskammer. Wer einen Beruf im Gesundheitswesen erlernt hat, bewirbt sich bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung. Dort gibt es auch ausführliche Informationen zum Weiterbildungsstipendium.
1.4 STEUERN SPAREN -
GELD VOM FINANZAMT
Kursgebühr, Anreise, oft auch Übernachtungskosten:
Die Höhe der Ausgaben schreckt viele davon ab, auf
eigene Kosten eine Weiterbildung zu buchen. Doch oft
zahlen Kursteilnehmer unterm Strich deutlich weniger
als befürchtet – die Steuererklärung bringt ihnen einen
Teil des Geldes zurück.
Wer kann mit einer Weiterbildung Steuern sparen?
Sowohl Arbeitnehmer als auch Selbstständige, die eine erste Berufsausbildung abgeschlossen haben und sich nun auf eigene Kosten weiterbilden. Auch Eltern in Elternzeit und Arbeitslose, die die berufliche Auszeit zur Weiterbildung nutzen, können das Finanzamt an den Ausgaben beteiligen. Steuern sparen kann aber nur, wer eine Steuererklärung einreicht.
Was wird gefördert?
Steuern lassen sich zum Beispiel mit den Ausgaben für ein Seminar, einen Lehrgang oder ein Zweitstudium sparen. Auch Ausgaben für Studien-, Sprach- oder Kongressreisen können einen Vorteil beim Finanzamt bringen. Dazu müssen die Veranstaltungen aber straff organisiert sein und die beruflichen Interessen klar im Vordergrund stehen.
Tipp: Um dies zu belegen, sollten Sie dem Finanzamt eine Übersicht zum Ablauf der Reise vorlegen.
Welche Ausgaben lassen sich beim Finanzamt abrechnen?
Neben der Teilnahmegebühr erkennt das Finanzamt unter anderem Fahrt-, Verpflegungs- und Übernachtungskosten an.
Dasselbe gilt für Kreditzinsen und -gebühren, wenn die Weiterbildung per Kredit finanziert wird.
Wie können sich Berufstätige den Steuervorteil sichern?
Arbeitnehmer tragen ihre Bildungskosten in der Anlage N zur Steuererklärung ein. Die Ausgaben zählen zu den Werbungskosten, die sich ohne Obergrenze geltend machen lassen.
Für Selbstständige sind Bildungskosten Betriebsausgaben. Sie füllen mit der Steuererklärung die Anlage EÜR aus und rechnen die Weiterbildung darin ab.
Wie rechnet das Finanzamt?
Für Selbstständige zählen Bildungskosten ab dem ersten Euro als Betriebsausgaben. Je höher die Ausgaben sind, desto niedriger ist der steuerpflichtige Gewinn und desto weniger Steuern sind letztlich zu zahlen.
Für Arbeitnehmer setzt das Finanzamt automatisch eine Werbungskostenpauschale von 1 000 Euro im Jahr an. Mit jedem Euro, den sie zusätzlich für den Job ausgeben, sparen sie weiter Steuern. Sind die 1 000 Euro bereits komplett ausgeschöpft – etwa durch die Ausgaben für den Arbeitsweg oder einen berufsbedingten Umzug – macht sich der Steuervorteil durch die Weiterbildung voll bemerkbar: Dann bekommt zum Beispiel ein Angestellter, der 800 Euro für eine Weiterbildung ausgegeben hat und einen Steuersatz von 25 Prozent hat, 200 Euro zurück.
Wie gehen Teilnehmer einer Weiterbildung vor, die derzeit nicht arbeiten?
Auch sie können sich mit Hilfe der Steuererklärung einen Vorteil sichern, eventuell aber erst mit Verzögerung.
Besucht beispielsweise eine junge Mutter auf eigene Kosten ein Wochenendseminar, sollte auch sie ihre Ausgaben beim Finanzamt abrechnen. Hat sie keine oder nur geringe Einnahmen und liegen die Bildungskosten höher, ermittelt das Amt einen steuerlichen Verlust. Diesen verrechnet es soweit möglich im selben Jahr mit anderen Einkünften – zum Beispiel mit denen ihres Ehemannes, wenn das Paar eine gemeinsame Steuererklärung abgibt.
Gibt es nichts zu verrechnen, kann der Verlust in der Steuererklärung von Jahr zu Jahr vorgetragen werden. Ist irgendwann wieder ausreichend Einkommen da, macht er sich steuermindernd bemerkbar.
Tipp: In Jahren ohne Einkommen gilt die Werbungskostenpauschale von 1 000 Euro nicht. Rechnen Sie daher auch kleine Posten konsequent ab: Die Ausgaben helfen, ab dem ersten Euro Steuern zu sparen.
Angaben ohne Gewähr. Individuelle Beratung zu steuerliche Veranlagung erhalten Sie bei Ihrem Steuerberater.
1.5 ANERKENNUNG EINER IM AUSLAND ERWORBENEN AUSBILDUNG / BERUFSQUALIFIZIERUNG
Du benötigst eine Anerkennung einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation, um Deine Premium-Meisterausbildung in unserem Hause zu beginnen? KEIN PROBLEM... WIR HELFEN DIR GERNE!
Gerne stellen wir Dir nachfolgende Informationslinks zur Verfügung. Dort kannst Du alle wichtigen Informationen zur Anerkennung erhalten. Die Antragsbearbeitung und Anerkennung erfolgt durch die bei dir vor Ort ansässige Handwerkskammer.
www.anerkennung-in-deutschland.de
Bei aufkommenden Fragen stehen wir Dir gerne zur Verfügung.
