FÖRDERUNGEN
Wie hoch sind die Kosten für die Weiterbildung zum Friseurmeister und wie werden diese durch Meister-BAföG gefördert (NRW)?
Lehrgangsgebühren / Kursgebühren:
Kurspreis: 11.990,- € (laut Rechnung ohne BAföG)
- Zuschussanteil (AFBG): -5.950,- € geschenkt
- Darlehenserlass (KFW): -2.975,- € geschenkt
- Meisterprämie (Land NRW): -2.500,- € geschenkt
95%
geschenkt

Preis nach Erhalt aller Förderungen:
nur 565,-
LEBENSUNTERHALT
Bei Vollzeitkursen wird einkommens- und vermögensabhängig (unabhängig vom Einkommen der Eltern) zusätzlich zur Förderung der Kursgebühren auch der Lebensunterhalt maximal gefördert. Dies erhältst Du also zusätzlich!
Beitrag zum Lebensunterhalt für Vollzeitschüler:
Unterhalt: 1.019,- €
Auszahlung: monatlich
komplett geschenkt? Ja !
Erklärung / Beispiel: (Berechnungsgrundlage Lebensunterhalt) Grundbedarf: 443,- € Wohnpauschale: 380,- € Zuschlag zur Krankenversicherung: 102,- € (entfällt bei Schülern welche sich familienversichern lassen können) Zuschlag Pflegeversicherung: 35,- € Erhöhungsbetrag für Antragsteller: 60,- € Gesamtsumme: 1.019,- € (monatliche Auszahlung)
Zuschlag für Verheiratete:
Zusätzlich zum Unterhalt: +235,- €
Auszahlung: monatlich
komplett geschenkt? Ja !
Zuschlag je Kind:
Zusätzlich zum Unterhalt: +235,- €
Auszahlung: monatlich
komplett geschenkt? Ja !
Kinderbetreuungszuschlag (Alleinerziehende):
Zusätzlich zum Unterhalt: +150,- €
Auszahlung: monatlich
komplett geschenkt? Ja !

DU BIST LEDIG UND HAST KEINE KINDER?
Dann liegt Dein monatlicher Unterhalt
bei ca. 1.019,- € pro Monat.
Geschenkt? Ja !
BEISPIELE:
DU BIST VERHEIRATET UND HAST 1 KIND?
Dann liegt Dein monatlicher Unterhalt
bei ca. 1.489,- € pro Monat.
Geschenkt? Ja !
WELCHE FORTBILDUNGEN WERDEN FINANZIELL GEFÖRDERT?
Fortbildungen, die einen anerkannten Berufsabschluss voraussetzen auf eine öffentlich-rechtlich geregelt Prüfung vorbereiten mindestens 400 Unterrichtsstunden (in Vollzeit) 200 Unterrichtsstunden (in Teilzeit) umfassen in Vollzeitform nicht länger als drei und in Teilzeitform nicht länger als vier Jahre dauern teilweise mediengestützt sind nach den Fortbildungsrichtlinien der Deutschen Krankenhausgesellschaft durchgeführt werden. Alle in unserem Hause angebotenen Meistervorbereitungskurse erfüllen die oben genannten Kriterien und sind somit auch alle förderfähig! Gerne stehen wir Dir bei allen Fragen rund um das Thema "MEISTER-BAFÖG" zur Seite und helfen Dir gerne bei der gesamten Beantragung.
BEKOMME ICH WÄHREND DER SCHULZEIT AUCH KINDERGELD?
Ja! Schüler mit einem Alter unter 25 Jahren erhalten für die gesamte Weiterbildungszeit Kindergeld. Dieses Kindergeld können die Eltern entsprechend über die Kindergeldkasse mit Hilfe unserer Schulbescheinigung beantragen. Zudem ist es für Schüler unter 25 Jahren möglich sich über die Eltern familienversichern zu lassen. Hierbei kann es ggf. zu einer kleinen Reduktion des Lebensunterhaltes kommen, da die monatliche Pauschale für die Krankenversicherung entfällt. Wir beraten Dich gerne.
DARLEHENSBEDINGUNGEN:
Das Darlehen wird von der KfW-Bankengruppe Bonn ausgezahlt und ist während der Maßnahme und für eine anschließende Karenzzeit (Zeit in der keine Rückzahlung erfolgt) von 2 Jahren zins-und tilgungsfrei. Abschlagzahlungen sind jederzeit möglich. Der Restbetrag muss nach Ablauf der zweijährigen Karenzzeit in monatlichen Raten von mindestens 128,00 € in längstens 10 Jahren zurückgezahlt werden. NEU!!! Zusätzlich erhältst Du weitere Förderungen bei Unternehmensgründung oder Unternehmensübernahme. Hier gelten die Bedingungen der einzelnen Bundesländer. Hierdurch können sich die bis hierhin noch offenen Kursgebühren um 100% reduziert werden.
Stand: 29.01.2025 - Angaben ohne Gewähr und ohne Rechtsverpflichtung zur Auszahlung. Änderungen der Förderungen sind jederzeit möglich, informiere Dich daher gerne telefonisch bei uns und erfahre, welche Förderung Du erhalten kannst. Die Schule übernimmt keine Garantie für die Auszahlung der Fördermittel. Das Schulungsentgelt ist unabhängig vom Auszahlungstermin des jeweiligen BAföG-Amtes fristgerecht zu entrichten.