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GUT ZU WISSEN...

Folgende Lern- & Prüfungsinhalte vermitteln wir Dir ausführlich und berufsspezifisch 

in unserem Unterricht und bereiten Dich somit perfekt auf Deine Prüfung vor.

Gemeinsam in einem starken Klassenverband meistern wir diese Aufgabe!

Auszüge aus der Friseurmeisterverordnung (Friseur-MstrV) sowie aus der allgemeinen

Meisterprüfungsverordnung (AMVO),  welche die Inhalte der Meisterprüfung vorgeben: 

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Hauptteil 1 (I) = Fachpraktische Inhalte (drei halbe Prüfungstage / praktische Prüfung und ein halber Tag Feinraster / Arbeitsmappe) - Meisterprüfungsprojekt (Umstyling eines Damen und Herrenmodells) - darauf bezogenes Fachgespräch - Situationsaufgaben  (3 von 5 Wahlaufgaben müssen gewählt werden) Wahlaufgabe (wähle 3 aus 5 Aufgaben): 1: Langhaar am Medium frisieren (Hochsteckfrisur), 2: Haarersatz am Medium einarbeiten, 3: Beratungsgespräch (Haar & Kopfhaut) oder  4: Beratungsgespräch (Haut), 5: pflegende kosmetische Gesichtsbehandlung und Nagelpflege

Hauptteil 2 (II) = Technologie / Gestaltung & Salonmanagement (ein halber Prüfungstag / schriftliche Prüfung) - Gestaltung und Technik - Salonmanagement

Hauptteil  3 (III) = kaufmännischer Fachbereich  (ein halber Prüfungstag / schriftliche Prüfung) - betriebswirtschaftliche, kaufmännische & rechtliche Theorie - Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen - Gründungs- Übernahmeaktivitäten - Unternehmensführungsstrategie

Hauptteil  4 (IV) = Berufs- & Arbeitspädagogik (ein halber Prüfungstag / schriftliche Prüfung am PC + eine mündliche Präsentation ca. 15-20 Minuten) - Ausbildereignungsprüfung

Benötigte Modelle für die fachpraktische Prüfung: Im Unterricht selbst benötigst Du keine Modelle, da wir vor Ort ausschließlich mit Puppenköpfen / Medien arbeiten. für die anstehenden Prüfungen nach Ende der Schulzeit benötigst Du folgende vier Modelle: ​- MPP- Meisterprüfungsprojekt: 1 Damen- & 1 Herrenmodell - Klassischer Façon:  1 Herrenmodell - Kosmetische Gesichtsbehandlung und / oder Dauerwelle: 1 Damenmodell  Meisterprüfungsordnung (Quelle):  https://www.gesetze-im-internet.de/friseur-mstrv/BJNR063800001.html

​Weitere externe Kosten: Zusätzlich erhebt die Prüfungsstelle ( Handwerkskammer) eine Prüfungsgebühr, welche zu 100% durch das BAföG- Amt gefördert wird (ca. 1.565,- €).

Zulassung zur Meisterprüfung: Eine Zulassung zur Ablegung einer Meisterprüfung ist nur möglich, wenn eine Gesellenausbildung (Gesellenbrief) oder ein gleichwertiger Abschluss (im Ausland erworbene Friseurausbildung /Anerkennung durch die örtliche HWK) nachgewiesen werden kann (dies berührt jedoch nicht die verbindliche Kursbuchung eines Anmelders. Grundsätzlich ist jeder Anmelder berechtigt einen Meisterkurs zu absolvieren, auch ohne vorherige Friseurausbildung. Diese Anmelder sind jedoch nicht berechtigt im Anschluss an den Meisterkurs eine staatliche Prüfung abzulegen. Hier dient der Kurs der reinen persönlichen Weiterbildung des Anmelders). Der Status der Zulassung zur Meisterprüfung im Friseurhandwerk sollte daher vor einer Anmeldung vom Anmelder geprüft werden. Anmelder mit einem deutschen Gesellenbrief müssen hier keine Prüfung vornehmen).​ Meisterprüfung: ​Insgesamt werden die Prüfungen zeitnah nach Kursende durch die HWK zu Köln abgenommen (7 halbe Prüfungstage aller Teile I-IV), ohne Gewähr. Kosten für die praktische Prüfung: ​Für die fachpraktische Prüfung benötigst Du entsprechend Materialien wie, Puppenköpfe, Lockenwickler, Haarfarben, Schneidewerkzeuge als auch Friseurzubehör (ca. 500,- € + -).

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