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AGB
 

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) – DAMIT WIR UNS GUT VERSTEHEN

Friseurmeisterschule Rhein-Sieg GbR, Bonner Str. 80, 53721 Siegburg, Telefon: 017661662152,

Mail: info@friseurmeisterschule-rhein-sieg.com     Web: www.friseurmeisterschule-rhein-sieg.com

Letzte Aktualisierung / Revisionsstand: 13.05.2026

 

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Angebote zwischen der Friseurmeisterschule Rhein-Sieg GbR, Bonner Straße 80, 53721 Siegburg, vertreten durch die Gesellschafter Luis Jose Carmona y Rodriguez und Marco Müller (nachfolgend „Schule“ genannt), und ihren Kunden (nachfolgend „Teilnehmer“ genannt).

(2) Gegenstand des Vertrages ist die Erbringung von Bildungsleistungen, insbesondere die Vorbereitung auf die Meisterprüfung im Friseurhandwerk (Meistervorbereitungskurse in Voll- oder Teilzeit) sowie damit zusammenhängende Kurse, Seminare und Workshops.

(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Entgegenstehende, abweichende oder ergänzende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Schule stimmt deren Geltung ausdrücklich und in Textform zu. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Schule in Kenntnis der Bedingungen des Teilnehmers dessen Anmeldung vorbehaltlos annimmt.

(4) Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Teilnehmer (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist jedoch ein schriftlicher Vertrag bzw. die Bestätigung der Schule in Textform maßgebend.

(5) Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen des Teilnehmers in Bezug auf den Vertrag (z. B. Fristsetzung, Mängelanzeige, Rücktritt oder Minderung) sind in Textform (z. B. Brief, E-Mail) abzugeben.

 

§ 2 Anmeldung, Vertragsschluss & Teilnahmevoraussetzungen

(1) Verbindlichkeit der Anmeldung: Eine Anmeldung zu den Lehrgängen /Kursen der Schule kann über das Online-Anmeldeformular (Bezeichnung: Kursanmeldung) auf der Webseite unter www.friseurmeisterschule-rhein-sieg.com oder per Print-Formular (per Post, E-Mail oder Messenger-Dienst als Bilddatei etc.), oder in den Räumlichkeiten der Schule erfolgen. Mit der Übermittlung der Anmeldung gibt der Teilnehmer ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Unterrichtsvertrages ab.

(2) Zustandekommen des Vertrages: Der Vertrag kommt erst mit dem Zugang einer schriftlichen Vertrags- und Buchungsbestätigung durch die Schule zustande. Ein grundsätzlicher Anspruch auf Teilnahme an einem Lehrgang mit begrenzter Teilnehmerzahl besteht nicht.

  • Eine automatisierte Bestätigung über den Erhalt der Anmeldedaten (Eingangsbestätigung) stellt ausdrücklich noch keine Annahme des Vertragsangebotes dar.

  • Die Schule ist berechtigt, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn die Kapazitätsgrenze des Kurses erreicht ist oder der Teilnehmer fällige Zahlungen aus vorangegangenen Verträgen nicht geleistet hat.

  • Gibt der Teilnehmer im Buchungsprozess bei Angabe seiner persönlichen Daten eine E-Mail-Adresse an, so erfolgt die Zusendung der Vertrags- und Buchungsbestätigung stets per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse des Teilnehmers.

(3) Prüfung der Zulassungsvoraussetzungen zum Meistervorbereitungskurs (Schule) und zur Ablegung Meisterprüfung (HWK):

  • Um einen Meistervorbereitungskurs bei der Schule buchen und besuchen zu können, bedarf es grundsätzlich keiner bestimmten Erfüllung einer Zulassungsvoraussetzung. Der Besuch eines solchen Meistervorbereitungskurses steht daher grundsätzlich jedem offen, der ein Interesse an einem solchen Kurs / einer solchen Weiterbildung hat.

  • Um nach Absolvierung eines Meistervorbereitungskurses eine Zulassung zur Meisterprüfung (HWK) zu erhalten, muss der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen der jeweiligen Kammer erfüllen.

  • Die Prüfung dieser persönlichen und fachlichen Voraussetzungen laut Kammer liegt ausschließlich im Verantwortungsbereich des Teilnehmers. Die Schule empfiehlt dringend, die Zulassungsvoraussetzungen stets vor Vertragsschluss zu klären.

  • Sollte der Teilnehmer die Zulassungsvoraussetzungen (HWK) nicht erfüllen oder eine Prüfung vor der HWK nicht anstreben, gilt die Buchung des / eines Meistervorbereitungskurses als Maßnahme der persönlichen Wissenserweiterung.

  • Eine fehlende Zulassung durch die HWK oder das Nichtbestehen der Gesellenprüfung entbindet den Teilnehmer ausdrücklich nicht von der Verpflichtung zur Zahlung der Kursgebühren laut Rechnung.                                                                                                                                     

  • (4) Rechtscharakter des Vertrages (Dienstvertrag):

Die Vertragsparteien sind sich einig, dass es sich bei dem Vertrag um einen Dienstvertrag im Sinne des § 611 BGB handelt.

  • Die Schule schuldet die Durchführung des Unterrichts / der Weiterbildung laut Ausschreibung (Homepage und Printmedien).

  • Ein bestimmter Lernerfolg oder das Bestehen der Meisterprüfung sind nicht geschuldet. Die Schule übernimmt keine Gewähr für den individuellen Prüfungserfolg des Teilnehmers.

(5) Ausschluss von Nebenleistungen:
Die Kursgebühr deckt lediglich die Teilnahme am Unterricht sowie die Bereitstellung der schuleigenen Infrastruktur ab. Nicht im Preis enthalten sind:

  • Prüfungsgebühren der HWK (diese werden direkt von der jeweiligen zuständigen Kammer erhoben).

  • Schreibmaterialien, sofern nicht explizit anders ausgewiesen.

  • Prüfungsmaterialien, Praxismaterialien, Verbrauchsmaterialien, Übungsköpfe, Werkzeuge sowie Kosten für Modelle (Fahrtkosten, Aufwandsentschädigungen).

  • Kosten für Unterkunft (auch Schülerinternat), Verpflegung und Anreise des Teilnehmers.

(6) Rabatte und Sonderkonditionen: Werbliche Ankündigungen oder Rabatte gelten nur bei Erfüllung der jeweils genannten Bedingungen. Ein Rechtsanspruch auf Rabatte besteht nur bei ausdrücklicher Bestätigung durch die Schule. Die Kombination verschiedener Nachlässe ist ausgeschlossen.

 

§ 3 Zahlungsbedingungen, Kursgebühren & Förderung (Fördermittelbeantragung)

(1) Kursgebühren: Die Höhe der Kursgebühren ergibt sich aus den Angaben im jeweiligen Anmeldeformular, der zum Zeitpunkt der Anmeldung gültigen Preisangaben auf der Internetseite sowie den offiziellen Printmedien (z. B. Informationsmagazin) der Schule. Der Rechnungsbetrag ist nach § 4 Nr. 21 a) bb) UStG umsatzsteuerbefreit.

Maßgeblich für die Zahlungspflicht ist der in der Vertrags- und Buchungsbestätigung und der Rechnung ausgewiesene Endbetrag. Die Nichtzahlung, egal ob Kursgebühr I, II oder die Gebühr für Lehrmaterialien in Teilen oder in Gänze gilt nicht als konkludente Stornierung oder Rücktritt vom Vertrag; der Teilnehmer befindet sich dann jedoch im Zahlungsverzug. Der Vertrag bleibt mit allen gegenseitigen Rechten und Pflichten bestehen, auch wenn sich der Teilnehmer in Zahlungsverzug befindet.

(2) Zahlungsverzug: Befindet sich der Teilnehmer mit einer Zahlung in Verzug, ist die Schule berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen. Diese liegen bei Verbrauchern derzeit bei 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank (§ 288 Abs. 1 BGB) und bei Handelsgeschäften bei 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens (z. B. Mahnkosten, Auslagen und Porto) bleibt der Schule vorbehalten. Pro Mahnung nach Verzugseintritt kann die Schule eine angemessene Mahnpauschale erheben.

(3) Mitwirkung und Haftungsausschluss bei Fördermittelbeantragung: Die Schule unterstützt Teilnehmer im Rahmen einer unverbindlichen Serviceleistung beratend bei der Beantragung von Fördermitteln (insbesondere AFBG).

  • Eigenverantwortung: Der Teilnehmer bleibt alleiniger Vertragspartner der jeweiligen Förderstelle. Er trägt die ausschließliche Verantwortung für die Prüfung seiner persönlichen Förderfähigkeit, die Vollständigkeit der Angaben sowie die Einhaltung sämtlicher Antrags- und Ausschlussfristen laut Förderrichtlinien der einzelnen Förderprogramme.

  • Haftungsausschluss: Die Schule übernimmt keine Gewähr für die Bewilligung oder Richtigkeit der Anträge. Eine Haftung für die Richtigkeit der Beratung oder die Unterstützung beim Ausfüllen/Versenden von Anträgen ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schule fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last.

  • Unabhängigkeit der Zahlungsansprüche: Die Verpflichtung zur fristgerechten Zahlung der Kursgebühren besteht unabhängig von einer etwaigen Bewilligung oder dem Zeitpunkt der Auszahlung der Fördermittel. Die Auszahlungsmodalitäten der jeweiligen Förderstellen stehen in keinem rechtlichen Zusammenhang mit den einzelvertraglich vereinbarten Zahlungsfristen der Schule. Verzögerungen in der Antragsbearbeitung durch die Ämter berechtigen nicht zu einem Zahlungsaufschub oder zur Zurückbehaltung der Kursgebühren.

 

§ 4 Stornierung / Kündigung vor Kursbeginn

(1) Stornierungen / Kündigungen vor Kursbeginn müssen in Textform (z. B. E-Mail oder Brief) erfolgen. Dem Teilnehmer ist bekannt, dass aufgrund der langen Vorlaufzeiten für die Beantragung von Fördermitteln (i. d. R. 3 bis 9 Monate) sowie der notwendigen beruflichen Freistellung eine kurzfristige Nachbesetzung freiwerdender Kursplätze / Kurskapazitäten in der Regel nicht möglich ist.

Stornierungsgebühren

  • bei Stornierung bis zu 60 Tage vor Kursbeginn:                                          800,00 € 

  • bei Stornierung vom 59. bis 30. Tag vor Kursbeginn:                                   25% der Kursgebühren

  • bei Stornierung vom 29. bis 14. Tag vor Kursbeginn:                                    50% der Kursgebühren

  • bei Stornierung nach dem 14. Tag vor Kursbeginn bis zum Kursbeginn:     75 % der Kursgebühren

Nachweisrecht: Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass der Schule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Maßgeblich für die Fristberechnung ist das Datum des Kursbeginns laut der offiziellen Schulbescheinigung oder der erteilten Vertrags- und Buchungsbestätigung (Angabe: 1. Schultag).

(2) Die Benennung eines Ersatzteilnehmers ist grundsätzlich möglich, soweit die Bildungsleistung noch nicht begonnen wurde. Eventuelle Widerrufsrechte des Teilnehmers haben Vorrang.

§ 5 Stornierung / Kündigung nach Kursbeginn oder Nichterscheinen zum Kursbeginn (No-Show)

(1) Feste Kursdauer: Der Vertrag wird für die gesamte Kursdauer fest geschlossen. Eine ordentliche Kündigung nach Kursantritt ist ausgeschlossen.

(2) Vergütungsanspruch bei Abbruch oder Nichtantritt zum Kursbeginn: Bricht der Teilnehmer den Kurs nach Beginn vorzeitig ab oder erscheint der Teilnehmer ohne vorherige Stornierung / Kündigung nicht, ohne anerkannten wichtigen Grund (§ 626 BGB), bleibt die Verpflichtung zur Zahlung der vollen Kursgebühren laut Rechnung bei 100 % bestehen.

(3) Gesetzliche Anrechnung: Die Schule muss sich jedoch den Wert derjenigen Aufwendungen anrechnen lassen, die sie infolge der Nichtinanspruchnahme der restlichen Unterrichtsleistung erspart. Nachweisrecht: Dem Teilnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass die Ersparnis im Einzelfall höher ausfällt.

(4) Unmöglichkeit der Nachbesetzung: Der Teilnehmer erkennt an, dass eine Nachbesetzung des freiwerdenden Kursplatzes nach Kursbeginn objektiv unmöglich ist. Dies begründet sich aus der Komplexität der Meistervorbereitung, den spezifischen Anmelde- und Zulassungsfristen der Handwerkskammer sowie dem Umstand, dass ein Quereinstieg in einen bereits laufenden Unterricht pädagogisch nicht vertretbar ist.

 

§ 6 Arbeitsmaterial, Fehlzeiten & IT- und Internet Nutzung

(1) Arbeitsmaterialien: Persönliches Werkzeug (Handwerkszeug wie Scheren, Föhne etc.) sind auf eigene Kosten mitzuführen. Nutzt der Teilnehmer die von der Schule bereitgestellten Unterrichtsmaterialien und Praxisutensilien, so haftet der Teilnehmer bei vorsätzlicher Beschädigung.

(2) Fehlzeiten: Eine Teilnahmebescheinigung wird erst ab einer Anwesenheit von 70 % auf Verlangen des Teilnehmers erteilt. Die Schule ist gesetzlich verpflichtet, einen Nichtantritt, Abbruch oder übermäßige Fehlzeiten unverzüglich der zuständigen Förderstelle (z. B. BAföG-Amt) zu melden. Die Schule übernimmt keine Verantwortung für daraus resultierende Rückforderungen von Fördermitteln.

(3) IT- und Internetnutzung: Sofern die Schule WLAN oder IT-Geräte und Programme bereitstellt (egal ob in den Schulungsräumen oder im Schülerinternat), ist der Teilnehmer für alle darüber getätigten Handlungen selbst verantwortlich. Rechtswidrige Nutzung (z. B. Filesharing, Missbrauch von Nutzungsrechten etc.) ist untersagt; der Teilnehmer stellt die Schule von Ansprüchen Dritter frei.

 

§ 7 Absage, Ausschluss & Höhere Gewalt

(1) Absage des Kurses: Die Schule behält sich vor, aufgrund zu geringer Teilnehmerzahlen oder der Erkrankung von Lehrkräften sowie sonstiger Störungen im Geschäftsbetrieb, die von ihm nicht zu vertreten sind, bis spätestens 14 Tage vor Beginn des gebuchten Kurses schriftlich abzusagen. Der Teilnehmer erhält in diesem Falle gezahlte Gebühren unverzüglich, spätestes jedoch nach 14 Tagen zurück. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers, insbesondere die Erstattung von Reise- oder Hotelkosten sowie Entschädigungen für Verdienstausfall, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Kursausfall beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Schule.

(2) Ausschluss aus wichtigem Grund: Ein Ausschluss / oder temporärer Ausschluss ist möglich bei nachhaltiger Unterrichtsstörung, Beleidigung/Bedrohung von Dozenten/Mitarbeitern der Schule oder Schülern, Mitbringen von Waffen/Drogen sowie Verstößen gegen das Rauch- oder Alkoholverbot. Im Falle eines wirksamen Ausschlusses aus wichtigem Grund bleibt der Anspruch der Schule auf die Kursgebühr bestehen, da der Teilnehmer den Grund für den Ausschluss selbst zu vertreten hat und eine Nachbesetzung des Platzes objektiv nicht möglich ist. Die Schule lässt sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (z. B. nicht verbrauchtes Material, Nebenkosten) anrechnen. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis gestattet, dass der Schule kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

(3) Höhere Gewalt: Kann der Präsenzunterricht aufgrund höherer Gewalt (z. B. Pandemie, behördliche Auflagen etc.) nicht stattfinden, ist die Schule berechtigt, die Leistung zeitlich zu verschieben oder als Online-Unterricht (E-Learning) zu erbringen, sofern das Lernziel und der wesentliche Charakter der Schulung erhalten bleiben. Dies berechtigt nicht zur Gebührenminderung.

(4) Änderung der Stundenplanung: Die Schule behält sich vor, bei Notwendigkeit (z.B. Krankheit eines Dozenten) den Stundenplan anzupassen oder Ersatzdozenten einzusetzen.  Abweichungen um bis zu 10 % zum vereinbarten Umfang der Weiterbildungsmaßnahme stellen eine unerhebliche Abweichung von der vertraglichen Leistung dar und gelten als unbeachtlich. Sie berechtigen den Teilnehmer nicht zur Geltendmachung von Ansprüchen oder zur Gebührenminderung, sofern das Lernziel gewahrt bleibt.

 

§ 8 Urheberrecht & Bild- und Tonaufnahmen

(1) Urheberrecht: Kursunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jede Vervielfältigung, Weitergabe oder Online-Veröffentlichung (auch auszugsweise) ist untersagt. Die Einforderung eines möglichen Schadenersatzes behält sich die Schule in solchen fällen explizit vor.

(2) Bild- und Tonaufnahmen: Das Anfertigen von Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen während des Unterrichts ist den Teilnehmern grundsätzlich untersagt. Das Fotografieren von Unterrichtsmaterialien oder Tafelbildern ist nur nach vorheriger Genehmigung durch den Dozenten oder der Schulleitung gestattet.

 

§ 9 Haftung, Aufrechnung, Erfüllungsort, Gerichtsstand / Anwendbares Recht & Datenschutz

(1) Haftung: Die Schule haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflicht), ist die Haftung der Schule auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Die Schule übernimmt keine Haftung für die Garderobe sowie für vom Teilnehmer mitgebrachte Arbeitsmaterialien und Wertgegenstände, sofern kein Verschulden der Schule vorliegt.

(2) Aufrechnung: Eine Aufrechnung gegen Forderungen der Schule ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zulässig. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Teilnehmer nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

(3) Erfüllungsort: Der Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist Siegburg. Sofern der Teilnehmer kein Verbraucher ist, wird als Gerichtsstand Siegburg vereinbart. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen.

(4) Gerichtsstand: Sofern es sich bei dem Teilnehmer um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, oder wenn der Teilnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der Schule (Siegburg).

(5) Anwendbares Recht: Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(6) Datenschutz: Der Teilnehmer willigt ein, dass seine Daten sowie Leistungs- und Anwesenheitsnachweise an die HWK und oder Förderstellen übermittelt werden dürfen, soweit dies für die Prüfung oder Förderung erforderlich ist.

§ 10 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.

Zusatzinformationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung nach § 36 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz

Die Friseurmeisterschule Rhein-Sieg GbR (Schule) nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil und ist dazu auch nicht verpflichtet.

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